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Verkehrsregeln

In Deutschland legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Regeln für sämtliche Verkehrsteilnehmer fest. Die folgende Übersicht enthält einige der wichtigsten Verkehrsregeln, die vor allem für das Führen von Personenkraftwagen (PKW) gelten. Machen Sie sich vor Reisebeginn unbedingt auch mit den deutschen Verkehrszeichen vertraut.

Stichwort Erläuterung
Alkohol, Drogen, Medikamente Grundsätzlich ist das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss bei Fahruntüchtigkeit strafbar. Die relative Fahruntüchtigkeit liegt ab 0,3 Promille vor. Ab 0,5 Promille begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat wird ab 1,1 Promille begangen (absolute Fahruntüchtigkeit). Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, so können unabhängig vom Promillegehalt alle mit einer Straftat verbundenen Konsequenzen eintreten. Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Drogen oder bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten ist verboten.
Anhänger Eigentümer des Führerscheins Klasse B dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg sowie Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zugelassene Gesamtmasse der Kombination nicht über 3.500 kg liegt, führen. Für andere Kombinationen muss der Führerschein Klasse BE vorhanden sein. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 80 km/h, sofern im Fahrzeugschein nichts anderes angegeben ist. Nach hinten überstehende Ladung von mehr als einem Meter ist durch eine rote Fahne zu kennzeichnen.
Ausrüstung Pflicht sind zugelassener Verbandskasten und Warndreieck, das bei Panne oder Unfall aufgestellt werden muss. Auch eine Warnweste muss jederzeit mitgeführt werden.
Beleuchtung Die Fahrzeugbeleuchtung muss der Tageszeit und den Witterungsverhältnissen angepasst werden. In Deutschland muss tagsüber nicht mit Abblendlicht gefahren werden, wenn es die Verkehrssituation nicht erfordert.
Bereifung Die Verwendung von Spikes ist verboten.
Dokumente Mitführungspflichtige Dokumente während der Fahrt sind die Bescheinigung der Abgasuntersuchung (AU), der Fahrzeugschein und der Führerschein.
Fahrerlaubnis Für das alleinige Führen eines Personenkraftfahrzeugs muss man in Deutschland mindestens 18 Jahre alt sein. Ab 17 Jahren ist das "Begleitete Fahren" möglich. Voraussetzung für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist der Besitz eines eigenen Führerscheins.
Fahrstreifennutzung Rechtsfahrgebot
Geschwindigkeits-begrenzungen Ortschaften: max. 50 km/h
Landstraßen: max. 100 km/h
Autobahnen: min. 60 km/h, keine max. Begrenzung (Richtgeschwindigkeit: 130 km/h)
Halten und Parken Halten und Parken ist nur dort erlaubt, wo es Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschilder nicht untersagen bzw. keine Sondervorschriften seitens der StVO (z. B. im Kreuzungsbereich) existieren. Teilweise ist es notwendig ein Parkscheibe auszulegen oder für das Parken an Parkscheinautomaten oder Parkuhren zu bezahlen. Auf nicht öffentlichem Gelände können abweichende Halte- und Parkregeln gelten.
Helmpflicht In Deutschland besteht Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte. Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht nicht.
Maut In Deutschland gibt es eine LKW-, aber keine PKW-Maut. Es gibt bisher nur sehr wenige Verkehrswege in privatwirtschaftlichem Eigentum, für die eine Nutzungsgebühr zu entrichten ist.
Mobiltelefon Die Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist bei Fahrrädern im rollenden Betrieb und bei Kraftfahrzeugen mit laufendem Motor untersagt.
Radarwarngerät Es ist verboten Radarwarngeräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen. Dies gilt auch für Navigationssysteme mit entsprechender Funktion.
Sicherheitsgurt Es besteht deutschlandweit Anschnallpflicht, auch in Reisebussen.
Überholen Überholen ist nur erlaubt, wenn es nicht die eigene und die Sicherheit Dritter gefährdet und nicht durch die StVO verboten ist (z. B. durchgezogene Mittellinie, Verkehrszeichen). Der Überholvorgang ist mit Blinkzeichen ein- und auszuleiten.
Umweltzonen In vielen deutschen Ballungsräumen wurden ausgeschilderte Umweltzonen eingerichtet, die bei entsprechendem Ausruf nur von Kraftfahrzeugen bestimmter Schadstoffklassen befahren werden dürfen. Jedes Kraftfahrzeug, das in eine Umweltzone einfahren will, muss hinter der Windschutzscheibe eine gut sichtbare Feinstaubplakette aufweisen.
Unfall Alle Unfallbeteiligten sind verpflichtet unverzüglich anzuhalten, im Bedarfsfall Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern; bei geringfügigem Schaden die Fahrbahn so zu räumen, dass der weitere Verkehr fließen kann und auf Verlagen den anderen Beteiligten ihre Personalien und Angaben zur Haftpflichtversicherung preiszugeben. Die Polizei sollte bei Personen- und erheblichen Sachschäden sowie bei Unklarheiten zur Schuld- und Haftungsfrage hinzugezogen werden.
Verkehrsdelikte Innerhalb der Europäischen Union werden gemäß dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) rechtskräftig verhängte, strafgerichtlich überprüfbare Geldsanktionen vollstreckt. Der Begriff der Geldsanktion umfasst neben Geldbußen und Geldstrafen auch Verfahrenskosten.
Vorfahrtsregelung Für die Vorfahrt ist immer entscheidend, woher das Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt. Die Vorfahrtsregelungen in absteigender Reihenfolge:
1. Regelung durch Polizei
2. Regelung durch Lichtzeichenanlage (Ampel)
3. Regelung durch Verkehrszeichen
4. Regel "rechts vor links"
Winterausrüstung Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Als erlaubte Bereifung zählen alle M+S-Reifen. Schneeketten müssen dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Auch die übrige Fahrzeugausstattung muss den Witterungsbedingungen angepasst werden.