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Genussmittel & Drogen

Alkohol

Bier, Schaumwein und Wein darf in Deutschland an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Demnach ist ab 16 Jahren auch der Genuss dieser Alkoholika gestattet. Die Altersgrenze für Verkauf und Genuss sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von einer sorgeberechtigten Person (meist Mutter, Vater oder Vormund) begleitet werden.

Branntweinhaltige Getränke, also hochprozentige Alkoholika, dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden.

Alle Getränke, die neben diversen, meist sehr süßen, Geschmacksstoffen auch Anteile von hochprozentigem Alkohol enthalten (sogenannte Alkopops), fallen unter das absolute Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (bis zum einschließlich 17. Lebensjahr), auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei Bier ist und meist unter dem von Wein liegt!

Drogen

Zu den illegalen Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland zählen als bekannteste zum Beispiel Amphetamine, Cannabis, Ecstasy, Heroin, Kokain, LSD, Opiate, Psilocybin (halluzinogene bzw. psychoaktive Pilze) und Spice. Der Anbau, Besitz und Handel von illegalen Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz ist unter Strafe gestellt.

Zu den legalen Drogen zählen unter anderem Adrenalin, Alkohol, Atropin, Dopamin, Endorphine, Koffein, Lösungsmittel, Medikamente, Scopolamin und Tabak.

Tabakwaren

Tabakwaren dürfen an Minderjährige weder abgegeben werden, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

An Zigarettenautomaten erfolgt die Alterskontrolle je nach Gerät mittels der GeldKarte, dem Führerschein in Kartenform oder dem Personalausweise.

Das Rauchen ist an vielen öffentlichen Orten und in den meisten gastronomischen Betrieben verboten.