Krakau | Durch die weitere Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. (mehr)

Verkehrsregeln

Die folgende Übersicht enthält einige der wichtigsten Verkehrsregeln, die in Polen für Personenkraftwagen (PKW) gelten. Vor Reiseantritt sollten Sie sich unbedingt auch mit den polnischen Verkehrszeichen vertraut machen.

Stichwort Erläuterung
Alkohol Die Grenze für Blutalkohol liegt bei 0,2 Promille. Die Missachtung wird mit hohen Strafen geahndet.
Ausrüstung Pflicht sind zugelassener Verbandskasten und Warndreieck, das bei Panne oder Unfall aufgestellt werden muss. Fahrzeuge mit polnischem Kennzeichen müssen einen Feuerlöscher mitführen. Für Fahrzeuge die in Deutschland zugelassen wurden besteht diese Pflicht jedoch nicht. Das Mitführen einer Warnweste wird zwar empfohlen, ist aber keine Pflicht.
Beleuchtung Die Fahrzeugbeleuchtung muss der Tageszeit und den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Tagsüber muss ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Bereifung Die Verwendung von Spikes ist verboten.
Dokumente Mitführungspflichtige Dokumente während der Fahrt sind der Fahrzeugschein und der Führerschein. Sofern der Fahrzeughalter nicht Fahrer oder Mitfahrer des Fahrzeugs ist, muss der Fahrer eine schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, die ihm die Fahrt mit dem Fahrzeug erlaubt. Die Vollmacht darf in der Staatssprache des Halters ausgestellt sein. Die Mitführung der Grünen Versicherungskarte ist keine Pflicht mehr, jedoch hilfreich, da Sie als Versicherungsnachweis dient und die Unfallabwicklung ggf. erleichtert.
Fahrerlaubnis In Polen ist das Führen eines Personenkraftfahrzeugs ab 18 Jahren erlaubt. Voraussetzung für das Fahren eines Kraftfahrzeugs ist der Besitz eines eigenen Führerscheins.
Fahrstreifennutzung Rechtsfahrgebot
Geschwindigkeits-begrenzungen innerorts: max. 50 km/h von 5:00 bis 23:00 Uhr, max. 60 km/h von 23:00 bis 5:00 Uhr
außerorts: max. 90 km/h
Schnellstraßen: max. 100 km/h, ab vier Spuren max. 110 km/h
Autobahnen: max. 130 km/h
Kindersitz Kinder, die kleiner sind als 1,50 m, dürfen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nur in einem amtlich zugelassenen Kindersitz befördert werden, der dem Alter des Kindes angemessen ist. Für Fahrzeuge mit aktivem Beifahrerairbag besteht ein Verbot, sofern Sie auf dem Beifahrersitz einen Kindersitz im Reboardsystem (Blickrichtung des Kindes nach hinten) verwenden wollen.
Halten und Parken Halte- und Parkverbot gilt auf sowie zehn Meter vor und hinter Bahnübergängen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie Kreuzungen. Teilweise ist es notwendig eine Parkscheibe auszulegen oder für das Parken zu bezahlen. Auf nicht öffentlichem Gelände können abweichende Halte- und Parkregeln gelten.
Maut Viele der polnischen Autobahnabschnitte sind mautpflichtig.
Mobiltelefon Die Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt nicht gestattet.
Radarwarngerät Die Benutzung von einsatzbereiten Radarwarngeräten ist verboten. Es dürfen nur nicht einsatzbereite Geräte (z. B. Geräte in Originalverpackung) mitgeführt werden.
Sicherheitsgurt Es besteht in ganz Polen Anschnallpflicht.
Überholen Überholverbot gilt im Bereich von Bahnsteigen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie von Kreuzungen.
Unfall Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Bei schweren Unfällen und Verursachung verkehrsgefährdender Situationen wird der Führerschein einbehalten.
Verkehrsdelikte Innerhalb der Europäischen Union werden gemäß dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) rechtskräftig verhängte, strafgerichtlich überprüfbare Geldsanktionen vollstreckt. Der Begriff der Geldsanktion umfasst neben Geldbußen und Geldstrafen auch Verfahrenskosten.
Verkehrskontrollen Außerorts dürfen keine Kontrollen von Beamten in Zivil durchgeführt werden. Auf Verlangen müssen die Beamten ihnen Namen und Dienstgrad nennen sowie ihren Dienstausweis vorzeigen. Werden Sie von der Polizei angehalten, dann bleiben Sie ihm Fahrzeug sitzen und legen Sie die Hände gut sichtbar auf das Lenkrad. Auf Verlangen müssen Sie Fahrzeugschein und Führerschein vorzeigen.
Vorfahrtsregelung Für die Vorfahrt ist immer entscheidend, woher das Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt. Die Vorfahrtsregelungen in absteigender Reihenfolge:
1. Regelung durch Polizei
2. Regelung durch Lichtzeichenanlage (Ampel)
3. Regelung durch Verkehrszeichen
4. Regel "rechts vor links"
Straßenbahnen haben an Kreuzungen und gleichrangigen Straßen immer Vorfahrt.
Winterausrüstung Eine generelle Pflicht für Winterreifen besteht nicht. In entsprechend beschilderten Gebieten ist jedoch das Fahren mit Schneeketten Pflicht.