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Einreise­bestimmungen

Für die Einreise nach Polen ist ein gültiger Reisepass oder zumindest ein gültiger vorläufiger Reisepass notwendig. Seit Polens Eintritt in die Europäische Union (EU) am 1. Mai 2004 ist für die Einreise aus EU-Staaten auch der Personalausweis oder ein gültiger vorläufiger Personalausweis ausreichend. Kinder unter 16 Jahren müssen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass mitführen. Ersatzweise können Kinder auch im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein.

Am 21. Dezember 2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen und auch die Einreisekontrollen an den Flughäfen gehören für Deutsche, Österreicher und Schweizer der Vergangenheit an.

Planen Sie einen längerfristigen Aufenthalt, müssen Sie sich vor Ablauf von drei Monaten ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (pl. Urzad Meldunkowy) registrieren.

Wer mit dem eigenen Auto nach Polen fährt, muss neben dem Führerschein auch den Fahrzeugschein (evtl. mit Anhängervermerk) mitführen. Möchten Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug, sondern dem eines Dritten die Grenze passieren, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeughalters vorweisen können, in der die Grenzpassierung ausdrücklich gestattet wird.

Zur Einfuhr von Waren beachten Sie die Zollbestimmungen.