Reiseversicherungen unter der Lupe (Teil IV)

Reisegepäckversicherung

publiziert am 05.12.2014 in Allgemeines | kein Kommentar

Es ist sowohl möglich aufgegebenes (zum Beispiel während eines Flugs) als auch ständig selbst mitgeführtes (zum Beispiel während einer Mietwagenreise) Reisegepäck zu versichern. Einige Versicherungen zahlen sogar eine Entschädigung, wenn das fremdtransportierte Gepäck verspätet am Zielort ankommt und erstatten Ersatzkäufe, die mit der Verspätung im Zusammenhang stehen.

Empfehlenswert ist eine Gepäckversicherung jedoch nur in den seltensten Fällen. Zum einen haftet bei Abgabe von Koffern und Taschen ohnehin meist das Unternehmen, das sie in Obhut nimmt, zum Beispiel die Fluggesellschaft. Wer den Wert seines Gepäcks bei der Fluggesellschaft mit Belegen deklariert, der erhält im Verlustfall auch den gesamten Wert erstattet. Zum anderen ist Urlaubsgepäck mitunter über die Hausratversicherung abgesichert. Das gilt zum Beispiel auch im Hotelzimmer, nicht jedoch im Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen.

Eine enorme Hürde sind zudem die hohen Versicherungsanforderungen. Es genügt zum Beispiel nicht, den Koffer neben sich zu stellen, man muss ihn sich buchstäblich zwischen die Beine klemme. Das Gepäck darf nie unbeabsichtigt bleiben, auch nicht wenn Sie zur Toilette gehen, sei sie noch so klein (zum Beispiel im Zug). Eine Fotokamera darf nicht einfach über die Schulter gehangen werden, sondern sie muss am Körper befestigt sein. Und selbst wer Schmuck öffentlich zur Schau stellte (Wofür ist er den sonst da?) darf nicht auf Kulanz der Versicherung hoffen. Selbst die Rechtsprechung ist meist auf Seiten der Versicherer. Und auch wenn sie alles richtig machen, müssen Sie das erst einmal beweisen. Eigentlich unmöglich!

Wirklich Sinn macht eine Gepäckversicherung nur, wenn sie sehr wertvolle Güter transportieren, zum Beispiel eine teure Fotoausrüstung. Die muss aber oftmals extra versichert werden, was wiederum zu einem hohen Versicherungsbeitrag führt. Die bessere Alternative ist in diesem Fall eine spezielle Kameraversicherung.

Haben Sie dennoch eine Gepäckversicherung abgeschlossen und Ihr Besitz wird gestohlen, dann müssen Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten und diese der Versicherung vorlegen. Außerdem müssen Sie eine Stehlgutliste mit Wertangaben einreichen, weswegen es mitunter sinnvoll ist im Vorfeld aufzuschreiben, was sie mitnehmen. Diese Reiseinventarliste sollte Sie natürlich nicht in Ihrem Koffer oder Ihrer Tasche aufbewahren.

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