Reiseversicherungen unter der Lupe (Teil III)

Reiseabbruchversicherung

publiziert am 28.11.2014 in Allgemeines | kein Kommentar

Während die reine Reiserücktrittsversicherung nur zahlt, wenn Sie Ihre Reise im Vorfeld stornieren, zahlt die Reiseabbruchversicherung auch, wenn Sie den bereits angetretenen Urlaub abbrechen müssen, beispielsweise weil ein Familienmitglied in der Heimat unerwartet erkrankt oder verstirbt.

Auch eigene Erkrankungen oder Verletzungen, die möglicherweise keinen Rücktransport rechtfertigen aber die Urlaubsfreude hemmen, können dazu führen, dass man seinen Urlaub abbrechen möchte. Fallen diese schwerer aus, muss man den Urlaubsaufenthalt wegen Reiseunfähigkeit vielleicht sogar verlängern. Auch in diesen Fällen springt die Reiseabbruchversicherung ein.

Mittlerweile haben die meisten Reiserücktrittsversicherungen die Reiseabbruchversicherung bereits integriert, dennoch kann man sie bei einigen Versicherern auch separat abschließen. Die Kombipolicen werden als Vollschutzbriefe bzw. Vollschutztarife bezeichnet und sind in der Regel etwa 20 Prozent teurer als die pure Reiserücktrittsversicherung.

Zahlt bei Abbruch und Verlängerung des Urlaubs

Die Kriterien für einen zulässigen Reiseabbruch sind im Grunde dieselben wie für einen Reiserücktritt. Die Leistungen der Abbruchversicherung sind jedoch so unterschiedlich wie vielfältig. Immer werden die Mehrkosten, die durch die vorzeitige Rückreise bzw. eine Urlaubsverlängerung entstehen, erstattet. Viele Versicherungen zahlen bei Reiseabbruch auch einen Teil des Reisepreises zurück, weil man ja nicht alle gebuchten Leistungen über den vollen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Gute Reiseabbruchversicherungen erkennt man daran, dass sie auch Naturkatastrophen, sowohl in der Heimat, als auch am Urlaubsort, einschließen.

Eine Reiseabbruchversicherung einzeln abzuschließen macht weder viel Sinn, noch ist es gängige Praxis. Besser und günstiger ist es sie im Bedarfsfall zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Um im Krankheits- oder Umfallfall nach Hause transportiert zu werden, ist die Reiseabbruchversicherung übrigens nicht das geeignete Mittel, schon allein weil sie nicht die Kosten für spezielle Ambulanztransporte übernimmt. In diesen Fällen greift die preiswerte Auslandsreisekrankenversicherung, die jeder Auslandsreisende abschließen sollte.

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